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Mysterious Chris UFO-Besitzer


Beiträge: 179 Dabei seit: 11.01.2007 Wohnort: Mysterious Avenue
15.01.2007 - 16:40
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hi Moredread
ähm es macht mich so sicher da es schon sehr hell beleuchtet war mit diesen vielen farben und eine wolke ist gut möglich, allerdings war es eine sternenklare nacht. aber es kann ja eventuell trotzdem eine wolke da gewesen sein. zudem haben wir in hildesheim keinen so wirklichen flughafen. es kann natürlich ein kleines flugzeug gewesen sein aber das würde auch nciht damit zusammenpassen, dass es mal still stand und mal weiterflog. _________________ "Nur weil die Klugen immer nachgeben, regieren die Dummen die Welt." |
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Orakel UFO-Besitzer


15.01.2007 - 16:40
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Zum Thema kann ich die Websites oben empfehlen.
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Moredread Verschwörungsfreak


Beiträge: 1179 Dabei seit: 19.12.2006
15.01.2007 - 16:54
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Hi,
wenn ein Flugzeug genau auf Dich zufliegt, sieht es erst einmal so aus, als ob es stillsteht. Die Bewegung selber bemerkt man in diesem Falle erst dann, wenn es recht nah ist und einen dann überfliegt. Nebenbei, auch ein Flugzeug ist nicht einfarbig beleuchtet.
Ich will Dir Deine Sichtung nicht wegnehmen, aber es klingt nun mal ziemlich nach einem Flugzeug. Weisst Du denn noch, was für Farben sichtbar waren?
ciao
JM _________________ In Religionskriegen geht es darum, wer den cooleren imaginären Freund hat. |
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Mysterious Chris UFO-Besitzer


Beiträge: 179 Dabei seit: 11.01.2007 Wohnort: Mysterious Avenue
15.01.2007 - 20:10
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hi
also ich weiß nicht mehr alle farben aber auf jeden fall dabei waren rot, blau, gelb und grün _________________ "Nur weil die Klugen immer nachgeben, regieren die Dummen die Welt." |
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oviedo Grand Orient

Beiträge: 39 Dabei seit: 02.08.2008
27.06.2009 - 14:35
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Vorschriften über die von Luftfahrzeugen
zu führenden Lichter (Anlage 1 zur
Luftverkehrs-Ordnung (zu §§ 17 und 19 Abs.
7 LuftVO))
§ 2 Positionslichter
(1) Flugzeuge haben folgende Positionslichter zu führen (Abb. 1):
a) ein rotes Licht, das unbehindert von genau voraus nach links über einen Winkel von
110 Grad und nach oben und unten scheint;
b) ein grünes Licht, das unbehindert von genau voraus nach rechts über einen Winkel
von 110 Grad und nach oben und unten scheint;
c) ein weißes Licht, das unbehindert von genau nach hinten nach links und nach rechts
über einen Winkel von jeweils 70 Grad und nach oben und unten scheint.
(2) Die Positionslichter dürfen entweder Dauerlichter oder Blinklichter sein. Falls
Blinklichter verwendet werden, dürfen zusätzlich folgende Lichter geführt werden:
a) ein rotes Blinklicht am Heck, das in den Blinkpausen des in Absatz 1 Buchstabe c
beschriebenen Lichtes am Heck leuchtet und/oder
b) ein weißes Blinklicht, das aus allen Richtungen zu sehen ist und in den Blinkpausen
der in Absatz 1 beschriebenen Lichter leuchtet.
(3) Die Lichtstärke der in Absatz 1 Buchstaben a und b beschriebenen Lichter darf nicht
weniger als 5 Candela und die Lichtstärke des in Absatz 1 Buchstabe c beschriebenen
Lichtes nicht weniger als 3 Candela betragen.
(4) Falls die in Absatz 1 Buchstabe a und b beschriebenen Lichter weiter als 2 m
(6 Fuß) von den Tragflächenenden entfernt sind, müssen Begrenzungslichter an den
Tragflächen geführt werden. Die Begrenzungslichter müssen Dauerlichter sein; ihre Farbe
muß der Farbe der dazugehörigen Positionslichter entsprechen.
§ 3 Zusammenstoß-Warnlicht
(1) Flugzeuge, Drehflügler und Luftschiffe sind mit einem oder mehreren Zusammenstoß-
Warnlichtern auszurüsten. Diese sind als Blinklichter so einzurichten und anzubringen,
daß sie möglichst aus allen Richtungen zwischen 30 Grad über und 30 Grad unter der
Horizontalebene des betreffenden Luftfahrzeugs zu sehen sind, ohne die Sicht des
Luftfahrzeugführers und die Sichtbarkeit der Positionslichter zu beeinträchtigen. Die
Art der Ausführung wird von dem Luftfahrt-Bundesamt bestimmt. Bei Luftfahrzeugen, die
mit Zusammenstoß-Warnlichtern ausgerüstet sind, müssen die in § 2 Abs. 1 beschriebenen
Lichter als Dauerlichter eingerichtet sein.
(2) Motorsegler, Segelflugzeuge und Freiballone sind mit einem oder mehreren
Zusammenstoß-Warnlichtern nach Absatz 1 oder an deren Stelle mit anderen Mitteln zu
einer besseren Erkennbarkeit der Luftfahrzeuge auszurüsten. Das Nähere wird von dem
Luftfahrt-Bundesamt geregelt.
(3) Das Luftfahrt-Bundesamt kann allgemein oder im Einzelfall Ausnahmen von den
Absätzen 1 und 2 zulassen. Die Ausnahmen können befristet und mit Auflagen verbunden
werden. |
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FireonIce Freimauer ohne Schurz


Beiträge: 18 Dabei seit: 31.10.2007 Wohnort: Neustadt
19.07.2009 - 19:24
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Naja ne ``echte´´ Begegnung hatte ich leider noch nie aber wenn man so bei Nacht durch die Stadt leuft und sich da mal umsieht sieht man doch scho recht komische Gestallten *lach*
Aber sollte es wirklich mal soweit kommen das wir Menschen mal eine Begegnung mit einer Alienrasse haben währe ich sehr gerne dabei, auch wenn sie uns nicht gerade friedlich gegenüberstehen sollten wenigstens ein paar davon nehmen wir schon mit in das dunkle Reich des Sensenmanns *lach*  _________________ Seit IHR dafür, sind WIR dagegen in diesem sinne ein schönes leben =) |
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