Sterbehilfe gerecht oder nicht ?

Sterbehilfe gerecht oder nicht ?

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Leeds Devil
UFO-Besitzer
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Dabei seit: 19.05.2009


25.05.2009 - 21:32


alarich hat folgendes geschrieben::
Die Frage ist ob man mit Altersdemenz wirklich unglücklich ist. Oder ob du in deiner eigenen, glücklichen kleinen Welt lebst.


Was willst du damit mit sagen?

Meinst du das man mit dieser Krankheit glücklich ist

mmhhh.. Fragen wir mal meine Großmutter die ihren Mann mit Alterdemenz pflegen musste der fast nicht reden konnte demm sie jeden tag Windeln wechseln und baden musste nur für eine stunde am Tag auf eigenen Beinen stehen konnte

WILLST DU SAGEN DAS MAN DAMIT GLÜCKLICH IST ODER WAS!!!!!
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Orakel
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25.05.2009 - 21:32



Zum Thema kann ich die Websites oben empfehlen.
 
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alarich
Alien-Commander
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Beiträge: 2318
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25.05.2009 - 21:44


Es geht nicht um die Person die ihn pflegen muss, sondern um die kranke Person. Sie kriegt ja bei (fortgeschrittener) Demenz ja nicht mehr mit wo sie ist. Sie lebt dann in ihrer eigenen Welt.
_________________
: ה' רעי לא אחסר

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Leeds Devil
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Dabei seit: 19.05.2009


25.05.2009 - 21:54


alarich hat folgendes geschrieben::
Es geht nicht um die Person die ihn pflegen muss, sondern um die kranke Person. Sie kriegt ja bei (fortgeschrittener) Demenz ja nicht mehr mit wo sie ist. Sie lebt dann in ihrer eigenen Welt.


Die einzige Frage die sich hier stellt ist der wegen der Moral

Ob man bei solch Fortgeschrittener Krankheit eine Sterbehilfe angebracht wäre oder nicht?

Ob man solch schwrewiegente Ereigniss durchfüren sollte oder nicht?

Ob Ärtze. Angehörige oder Richter sowas entscheiden dürfen?
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XBZATU
Rat der 33
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25.05.2009 - 22:37


Leeds Devil hat folgendes geschrieben::
Ob Ärtze. Angehörige oder Richter sowas entscheiden dürfen?


Quatsch. Zu welchen Zweck? Um die Pfleger zu entlasten? Nein, so weit sind wir noch nicht gesunken - und so weit werden wir nicht sinken. Ein Mann, der an Demenz leidet, ist so unzurechnungsfähig, dass ihm die Frage nach der Sterbehilfe gar nicht gestellt werden darf. Und auch die Richter oder Angehörige oder sonst wer dürfen nicht befugt dazu sein, über das Leben eines Mannes zu entscheiden, dessen Inneres ihnen verborgen bleibt.
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alarich
Alien-Commander
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25.05.2009 - 22:51


Sterbehilfe darf nur von Leuten in Anspruch genommen werden, die vollends in Besitz ihrer geistigen Kräfte sind und dies richterlich durchgesetzt haben. Auch um die Mithelfer zu entlasten.
So sollte es meiner Meinung nach sein.

Jemand der nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, für den darf eine solche Entscheidung nicht gefällt werden. Allerdings ist das ein sehr komplexes Thema, denn das heißt ja auch das geistig behinderten Menschen dann (wenn Sterbehilfe legal wäre) die Gleichberechtigung verweigert wird.

Ich würde gerne lange und ausführlich über dieses Thema diskuttieren, mit allen Pro und Kontra Seiten, vor allem da bei mir ja auch noch der religiöse Aspekt hinzu kommen würde, nur leider sehe ich für eine intelligente Diskussion in diesem Forum einfach nicht die Möglichkeit. Nicht weil ich nicht glaube das es hier einige Leute gibt, die ordentlich was auf der Tasche haben. Das es die gibt, das weiß ich
Das Problem ist nur das hier dann zu viele Leute mit dümmlichen und sinnlosen Beiträgen die ganze Diskussion sprengen würden, weil sie einfach nur viele Beiträge schreiben wollen ohne sich auch nur fünf Minuten ernsthaft mit dem Thema auseinander zu setzen.
Klingt vielleicht jetzt arrogant, aber so ist es nunmal.
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XBZATU
Rat der 33
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25.05.2009 - 23:02


alarich hat folgendes geschrieben::
Sterbehilfe darf nur von Leuten in Anspruch genommen werden, die vollends in Besitz ihrer geistigen Kräfte sind und dies richterlich durchgesetzt haben.


Auch ein Psychologe sollte sich den Leuten annehmen, bevor sie die Sterbehilfe in Anspruch nehmen dürfen - dieser beeinflusst die Entscheidung des Richters. Seht es so: Der Mann, der schwer krank ist, kann aufgrund einer Krankheit in schwere Depressionen verfallen sein. Und eine schwere Depression ist für mich nicht die Definition von "in Besitz seiner geisten Kräfte sein". Der Psychologe müsste feststellen, ob der Mann wirklich depressiv ist oder im vollen Besitz seines Wahrnehmungsvermögens.

alarich hat folgendes geschrieben::
Jemand der nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, für den darf eine solche Entscheidung nicht gefällt werden. Allerdings ist das ein sehr komplexes Thema, denn das heißt ja auch das geistig behinderten Menschen dann (wenn Sterbehilfe legal wäre) die Gleichberechtigung verweigert wird.


Ich würde nicht auf geistig behinderte Menschen abzielen, sondern auf Menschen, die wirklich krank sind. Ich konnte bereits Erfahrung in einer Behinderten-Werkstatt sammeln. Die Behinderten, die dort arbeiten, und zum großteil auch eine gestige Behinderung haben, sehen alles andere als unglücklich aus - im Gegenteil: für sie scheint das Leben auf eine gewisse Art und Weise leichter zu sein. Ähnlich ist es mit dem Demenz-Kranken, der nicht mehr alles mitkriegt, was um ihn herum passiert.

alarich hat folgendes geschrieben::
Ich würde gerne lange und ausführlich über dieses Thema diskuttieren, mit allen Pro und Kontra Seiten, vor allem da bei mir ja auch noch der religiöse Aspekt hinzu kommen würde, nur leider sehe ich für eine intelligente Diskussion in diesem Forum einfach nicht die Möglichkeit.


Ich würde mein Trolle-Bleibt-Draußen!-Schild zur Seite ziehen - aber das hat einer von denen geklaut. icon_confused.gif

Aber im Ernst: Das ist ein Thema, das sich einmal weniger mit dem üblichen Esoterik-Kram beschäftigt, bei dem man ohnehin zu keinem Ergebnis kommt - oder Verschwörungstheorien oder dergleichen. Also sollte sich jeder bemühen, den Ball flach zu halten (das gilt auch für mich) und sachlich über das Thema zu diskutieren.
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Leeds Devil
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25.05.2009 - 23:10


alarich hat folgendes geschrieben::

Jemand der nicht im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte ist, für den darf eine solche Entscheidung nicht gefällt werden.



Da mein Schwägerin ein Artzthelferin ist weiss ich das schon schlupf winkl gibt.
Wie zb. das man einen Gestztlichen Antrag stellt keinen lebenserhaltenen massnamen zu erbringen.
Da das eine sehr kostspielige angelegenheit ist, ist das keine Wirkliche Option(der Antrak muss alle drei Jahre neu gestellt werden und kostet fünftausend Euro)

Natürlich gibt es auf fälle (laut erzählungen von ihr) wenn es ein hoffnugsloser fall ist der Patzient aber noch geistig zurechnugsfeig ist und nicht am Leben gehalten werden will (steht auf dem Krankenplatt NREHA) lassen sie ihn nicht nur sterben sondern bereiten ihm einen Schmerzlosen übergang

Ich weiß nicht ob ich das für richtig halten soll es passiert zwa im wunsch des Bedroffenen aber denoch moralisch verwerflich und wieder spricht dem Hypotradischen Iedes




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Araex
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26.05.2009 - 10:14


Leeds Devil hat folgendes geschrieben::



Da mein Schwägerin ein Artzthelferin ist weiss ich das schon schlupf winkl gibt.
Wie zb. das man einen Gestztlichen Antrag stellt keinen lebenserhaltenen massnamen zu erbringen.
Da das eine sehr kostspielige angelegenheit ist, ist das keine Wirkliche Option(der Antrak muss alle drei Jahre neu gestellt werden und kostet fünftausend Euro)
Ein weitläufiger Irrtum ist, dass Angehörige eine Patientenverfügung austellen können. Der Betroffene muss den Willen zur einstellung der lebenserhaltenden Massnahmen (ge)geben (haben). Ein Angehöriger ist in diesem Falle nicht dazu befugt für den Betroffenen zu entscheiden. Es ist enorm aufwändig ohne die klare Willenäusserung des Betroffenen (etwa vor der Erkrankung) eine gültige Patientenverfügung zu verfassen. Daher halt ich "Schlupfwinkel" für das falsche Wort.
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*M$*
Verschwörungsfreak
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26.05.2009 - 19:26



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