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Ford Prefect UFO-Besitzer


Beiträge: 178 Dabei seit: 08.11.2005 Wohnort: - von den Aliens geholt worden -
05.01.2006 - 18:43
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In Land der unbegrenzten Möglichkeiten wird ein Mann vor Gericht zum Tode verurteilt. Nun war der Richter ein Mann, dem man nachsagte, dass er in seinem Amt immer die Wahrheit sprach. Zum Angeklagten sagte er bei der Urteilsverkündung: "Du wirst innerhalb der nächsten Woche hingerichtet, und du wirst nicht wissen, an welchem Tag, bis dich die Wächter am fraglichen Tag darüber informieren."
Der Verurteilte war natürlich unglücklich, dass er nun hingerichtet werden würde und nicht einmal wusste, an welchem Tag. Doch kurz nach dem Prozess besuchte ihn sein Anwalt und sagte: "Schau mal: Du kannst gar nicht hingerichtet werden, denn der Richter sagte, du kennst den Tag deiner Hinrichtung nicht, aber überleg mal: Wenn die Hinrichtung am Sonntag wäre, wüsstest du es bereits, denn du bist bis zum Sonntag nicht hingerichtet worden. Der Sonntag scheidet also aus. Wenn du jetzt also bis zum Samstag nicht hingerichtet werden würdest, wüsstest du, dass du am Samstag hingerichtet wirst, weil du ja am Sonntag nicht hingerichtet werden kannst. Also kannst du auch am Samstag nicht hingerichtet werden. So kann man nach und nach alle Wochentage ausschließen und kommt zu dem Schluss, dass du gar nicht hingerichtet werden kannst."
Hat der Anwalt recht? Warum/Warum nicht? _________________ [Bewegt sich auf einer exzentrischen Umlaufbahn und schaut alle Schaltjahre mal vorbei] |
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Orakel Rat der 33
 
Beiträge: 4997 Dabei seit: 24.12.2003
05.01.2006 - 18:43
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Zum Thema Das Urteil kann ich die Websites oben empfehlen.
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Illuminaten-Jan Chief Area51-Admin

Beiträge: 130 Dabei seit: 02.03.2003 Wohnort: Illuminaten-Town
09.01.2006 - 10:23
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Zeratyl Illuminati

Beiträge: 23 Dabei seit: 14.04.2006 Wohnort: Bayern
14.04.2006 - 20:08
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Wenn die Aussage des warhaften Richters "...du wirst nicht wissen, an welchem Tag, bis dich die Wächter am fraglichen Tag darüber informieren..." bedeutet, dass er nicht hingerichtet wird wenn er den Tag weiss, bevor die Wächter ihn informieren, dann hat der Anwalt nur teilweise recht.
Am Sonntag kann er ja nicht hingerichtet werden, weil wenn er nicht bis Samstag hingerichtet wird, weiß er schon vorher das er am Sonntag hingerichtet werden würde. (Scheidet also aus) Allerdings wenn er bis Freitag nicht hingerichtet wird, dann könnte er am Samstag oder auch am Sonntag hingerichtet werden. (Scheidet also nicht aus, da er es nicht weiß) Auch die anderen Wochentage lassen sich so nicht ausschließen. Dass heißt er wird mit Ausnahme des Sonntags zwischen Montag und Samstag hingerichtet. |
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mvs Rat der 33

Beiträge: 531 Dabei seit: 09.01.2006
14.04.2006 - 23:02
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Alles was der Anwalt sagt, ist falsch.
Der Anwalt hat nicht recht, weil er bei seinem Ausschlussverfahren von Prämissen ausgeht, die in der Angabe nicht enthalten sind. Er geht nämlich in seinem Ausschluss des Sonntages davon aus, dass der Verurteilte bis zum Sonntag NICHT HINGERICHTET WORDEN WÄRE. Tatsächlich kann er dies aber gar nicht wissen, weil er ja nicht weiß, ob der Verurteilte nicht schon am ersten Tag hingerichtet wird. Somit kann er überhaupt keinen Tag ausschließen. Falls natürlich der Verurteilte bis zum Sonntag leben würde, wüsste er, dass er am Sonntag hingerichtet wird. Der Sonntag wäre praktisch (aber nicht theoretisch) ausschließbar.
Praktisch ist er ausschließbar, weil er am Sonntag um 0.00 Uhr wüsste, dass er am Sonntag hingerichtet wird, theoretisch aber nicht, weil ihm ja ein Wächter genau um 0.00 sagen könnte, dass er heute hingerichet wird.
"Du wirst innerhalb der nächsten Woche hingerichtet, und du wirst nicht wissen, an welchem Tag, bis dich die Wächter am fraglichen Tag darüber informieren"
Daraus könnte man nun deuten, dass der Tag, an dem er gesagt bekommt, dass er heute hingerichet wird, NICHT zur Nicht-Wissen-Phase gehört.
Sobald nämlich der Verurteilte gesagt bekommt, dass er heute hingerichtet wird, weiß er es, und könnte darum - falls man den Richter wirklich so wörtlich nimmt - nicht hingerichtet werden, weil er es ja schon weiß. Allerdings hat der Richter nichts darüber gesagt, dass der Mann nicht AUCH DANN hingerichtet werden kann, wenn er es weiß. Er sagte nur, dass er den Tag nicht IM VORHINEIN wissen würde. Über den Tag, an dem er es gesagt bekommt, hat der Richter nichts gesagt. Wir können also nicht schließen, dass der Mann nicht hingerichtet werden kann, weil er es an dem selben Tag gesagt bekommt, an dem er hingerichtet wird.
Fazit: Er kann an jedem Tag hingerichtet werden, wenn man es genau nimmt. Sieht man die Sache praktisch, kann man aber den Sonntag ausschließen.
Armer Mann. Scheiß Anwalt. |
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