Das Luftsicherheitsgesetz Deutschlands

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mvs
Rat der 33
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18.02.2006 - 16:15


VORSICHT:

Dieser Text könnte einige (insbesondere Befürwortern des Luftsicherheitsgesetzes) nicht nur sauer aufstoßen sondern sie auch beleidigen. Ich möchte klarstellen, dass es nicht in meiner Absicht liegt, irgend jemanden von euch zu beleidigen. Vielmehr möchte ich meinem Entsetzen Ausdruck verleihen. Ich bitte euch, euch nicht persönlich angegriffen zu sehen. Ich habe nicht die Absicht, kein Interesse und keinen Nutzen davon, jemanden mit diesem Text persönlich anzugreifen. Was ich aber angreife und anprangern möchte, ist die SACHE an sich.

http://www.deutsches-wehrrecht.de/WR-LuftSiG.html


An dem Tag als das deutsche Bundesverfassungsgericht das Luftsicherheitsgesetz vom 18. Juni 2004 wegen Verfassungswidrigkeit wieder aufgehoben hat, habe ich zum ersten Mal von diesem Gesetzt erfahren (- siehe auch Umfrage: Die Schwierigkeit, sich zu Informieren).

Ich war aufs Äußerste entsetzt, dass es tatsächlich 14 Monate lang in Deutschland ein Gesetz gegeben hat, welches es ermöglicht hätte, eine von Terroristen entführte Flugmaschine mit militärischen Waffen abzuschießen, in Kauf zu nehmen, dass dabei unschuldige Passagiere ums Leben kommen, um zu verhindern, dass das Flugzeug zB in ein Hochhaus oder in Ballungszentren gelenkt wird, wo sie noch mehr Menschenleben fordern könnten.

Was zunächst wie eine logische Abwägung von Schaden aussieht, ist in Wahrheit eine entsetzliche, unmoralische Idee.

In welchem Wahnsinn und welcher geistiger Umnachtung sich der Bundestag bei dem Beschluss dieses Gesetzes befand, mag ich mir gar nicht vorstellen. Dass sich dieses Gesetzt 14 Monate lang halten konnte, und ich in Österreich ABSOLUT NICHTS davon gehört habe, ist noch viel bedenklicher.

Wie in aller Welt kann ein DENKENDER Mensch auf die Idee kommen, dass es besser sei, vielleicht 100 Unschuldige in einer entführten Passagiermaschine abschießen zu lassen, als 1000 Tote zu riskieren, wenn das Flugzeug in ein Gebäude gelenkt wird?

Diese Form von Milchmädchenrechnung demonstriert eine Art von Weltfremdheit, der an Größenwahn grenzt, eine Art von moralischem UNEMPFINDEN, dass mich wirklich sprachlos macht.

Darüber hinaus hat das Verfassungsgericht Gott sei gedankt festgestellt, dass ein solches Gesetz nicht nur die Menschenwürde der Unschuldigen Passagiere nichtig macht, sondern damit auch ganz klar gegen die Menschenrechte verstößt.

Und was sagt der deutsche Innenminister dazu?

Der verdreht die Worte des Verfassungsgerichtes so geschickt, dass am Ende rauskommt, der Verfassungsgerichthof habe festgestellt (unterschwellig will er sogar "empfohlen" sagen), dass die Verfassung geändert werden muss, damit dieses Gesetz in Kraft treten kann.

DAS KANN DOCH NICHT WAHR SEIN!!!!!

Wenn der Verfassungsgerichtshof feststellt, dass ein Gesetz ungültig ist, weil es gegen die Verfassung verstößt (und von dem Wort "Menschenrechte" hatte der Herr Innenminister nichts erwähnt), was für einen Sinn macht dann ein Verfassungsgericht und seine Urteile, wenn man ganz einfach als Reaktion darauf die Verfassung ändert?

Darüberhinaus ist doch dieses Gesetz schon alleine deshalb gefährlichster Schwachsinn, weil es bedeutet, dass es jetzt schon reicht, ein Flugzeug nur zu entführen, damit unschuldige Menschen sterben - man muss damit ja dann gar nicht mehr in einen Wolkenkratzer fliegen, um das Leben unschuldiger Menschen zu beenden.

Wer soll einen solchen Befehl zum Abschuss einer entführten Passagiermaschine verantworten? Wer könnte als ausführender Soldat mit so einem Befehl leben?

Dieses Gesetz ist wohl das entsetzlichste, was mir in den letzten Monaten an Wahnsinn untergekommen ist, weil es im Prinzip aussagt, dass man Terrorismus nicht an SEINER WURZEL BEKÄMPFEN KANN.

Eine Krankheit muss an ihrer Ursache behandelt werden, und nicht an ihren Symptomen. Das selbe muss doch auch für jede Art von Verbrechen gelten!

Weitere Links:

http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5242052,00.html

http://www.tagesschau.de/aktuell/meldungen/0,1185,OID5238036,00.html

Wortlaut des Gesetzes:
http://bundesrecht.juris.de/luftsig/BJNR007810005.html
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Rat der 33
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18.02.2006 - 16:15



Zum Thema Das Luftsicherheitsgesetz Deutschlands kann ich die Websites oben empfehlen.
 
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Verschwörungsfreak
Verschwörungsfreak


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18.02.2006 - 17:34


Ds ist ja alles gut und schön, ich war auch dafür das das BVerfG der Bescherde zustimmt, aber das Problem könnte folgendes werden: Angenommen im deutschen Luftraum wird ein vollbesetztes Passagierflugzeug entführt, und die Entführer kündigen an, das Flugzeug in ein Hochhaus zu lenken. Der Verteidigungsminister wird informiert, kennt natürlich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, und spielt erstmal aus was er noch darf: Er läßt Warnschüsse abgeben und versucht das Flugzeug abzudrängen, bzw. abdrängen zu lassen. Das alles hilft aber nichts und er entscheidet sich letztlich trotzdem das Flugzeug abschießen zu lassen (was dann auch gemacht wird) in dem Wissen, daß er sich später vor Gericht verantworten muß. So, und in der Verhandlung beruft er sich dann auf §34 StGB, rechtfertigender Notstand, und hat gute Chancen straffrei auszugehen...
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mvs
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18.02.2006 - 17:39


Davon kann man ausgehen.

Aber ist das nicht auch nur noch ein Argument mehr dafür, dass wir uns damit auseinandersetzen müssen, wie wir solche Aktionen verhindern?

Wie gesagt, nur die Symptome einer Krankheit zu unterdrücken könnte einen früher oder später umbringen.
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